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   VG Berlin, 14.08.2019 - 3 L 460.19   

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https://dejure.org/2019,25698
VG Berlin, 14.08.2019 - 3 L 460.19 (https://dejure.org/2019,25698)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.08.2019 - 3 L 460.19 (https://dejure.org/2019,25698)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. August 2019 - 3 L 460.19 (https://dejure.org/2019,25698)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 Abs 1 GG, § 123 Abs 1 S 2 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO
    Anspruch eines Schülers auf Zuweisung an eine bestimmte Filialklasse einer Grundschule; ermessenfehlerfreie Auswahlentscheidung; Geschwisterkind; Losverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - 3 S 57.18

    Grundschule; gemeinsamer Einschulungsbereich; altersangemessener Schulweg;

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2019 - 3 L 460.19
    Danach hängt die Angemessenheit eines Schulwegs für Schulanfänger grundsätzlich von deren Belastbarkeit sowie der Sicherheit des Schulwegs ab (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2018 - OVG 3 S 57.18 -, juris).

    So lässt sich im Umkehrschluss aus der Rechtsprechung, wonach in einem Innenstadtbereich, der keine ausgedehnten Flächen ohne Wohnbebauung aufweist, ein Schulweg von 2, 4 km für Schulanfänger grundsätzlich für nicht mehr altersangemessen erachtet wird (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2018, a.a.O. Rn. 3), schließen, dass dies bei einer anderen Art der Bebauung und landschaftlichen Prägung durchaus der Fall sein kann.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 3 S 67.18

    Anspruch auf vorläufige Aufnahme an eine Staatliche Internationale Schule

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2019 - 3 L 460.19
    Im Rahmen der Zuweisung zu Schulen ist die vorrangige Aufnahme von Geschwisterkindern gesetzlich beabsichtigt (vgl. § 55a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2018 - OVG 3 S 67.18 -, juris Rn. 19).

    Zwar soll nach dem gesetzgeberischen Willen ein möglichst wohnortnahes Grundschulangebot gemacht werden (vgl. Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 15/1842, Anlage 2, S. 52; hierzu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2018 - OVG 3 S 67.18 -, juris Rn. 19).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2016 - 3 S 80.16

    Festlegung eines gemeinsamen Einschulungsbereichs

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2019 - 3 L 460.19
    Die Antwort darauf, ob der Grundsatz altersangemessener Schulwege gewahrt ist, kann aber nicht das Ergebnis einer Rechenoperation sein, sondern hängt von weiteren Umständen, wie zum Beispiel der Bebauungs- und Verkehrsstruktur, ab, sodass es keine für ganz Berlin geltende, konkret bezifferbare Entfernung gibt, die die Angemessenheit des Schulwegs ausdrückt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. November 2016 - OVG 3 S 80.16 -, juris Rn. 2).
  • VG Aachen, 07.09.2018 - 9 K 340/16

    Schließung; Schulschließung; Grundschule; Grundschulnebenstandort; Heinsberg;

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2019 - 3 L 460.19
    Hier ist der Schulweg zum Hauptgebäude mit 2, 4 km nach Berliner Maßstäben zwar vergleichsweise lang (vgl. im Vergleich zu anderen Bundesländern etwa VG Aachen, Urteil vom 7. September 2018 - 9 K 340/16 -, juris Rn. 73, wonach in Nordrhein-Westfalen für Grundschüler eine Schulwegdauer erst bei einer Überschreitung von einer Stunde insgesamt mit einem Privatfahrzeug als unzumutbar gilt).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2010 - 19 A 3316/08

    Verfahrensfehler bei der Durchführung eines Losverfahrens aufgrund einer Vergabe

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2019 - 3 L 460.19
    Liegt die Vorbereitung und Durchführung in der Hand eines in jeder Beziehung neutralen Dritten, wie es bei einer kommissarischen Schulleiterin der Fall ist, spricht dies im Allgemeinen dafür, dass das Losverfahren ohne Manipulation durchgeführt worden ist (OVG NRW, Beschluss vom 11. Januar 2010 - 19 A 3316/08 -, juris Rn. 22 ff.) Diesen Anforderungen genügt die Durchführung des Losverfahrens durch die kommissarische Schulleiterin, so wie es im Protokoll vom 13. Mai 2019 dargestellt ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2006 - 8 S 50.06

    Anspruch auf Besuch einer nicht örtlich zuständigen Grundschule; Fehlen des

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2019 - 3 L 460.19
    Begehren die Antragsteller - wie hier - die Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung, setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung voraus, dass sonst schwere und unzumutbare Nachteile drohen, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können, und dass die Antragsteller mit ihrem Begehren in einem Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach Erfolg haben werden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2006 - OVG 8 S 50.06 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.09.2013 - 7 CS 13.1880

    Bildung von Eingangsklassen von Grundschulen nur an einem von zwei Schulorten

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2019 - 3 L 460.19
    Eine schulorganisatorische Maßnahme - wie vorliegend die Ablehnung der begehrten Zuweisung des Antragstellers zu 1. der am Filialstandort eingerichteten Klasse - kann dabei subjektive Rechte der Schüler und ihrer Eltern nur dann verletzen, wenn eine solche Maßnahme die betroffenen Schülerinnen und Schule oder deren Eltern unzumutbar beeinträchtigt oder aber eindeutig rechtswidrig und sachlich nicht gerechtfertigt oder gar willkürlich ist (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. September 2013 - VGH 7 CS 13.1880 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 07.05.1984 - 1 B 36.84

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2019 - 3 L 460.19
    Zwar kann das Ermessen durch vorrangiges Recht, insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, begrenzt sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1984 - 1 B 36/84 -, juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 25.06.2019 - 9 L 173.19

    Vorläufige Aufnahme in die gewünschte Grundschule

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2019 - 3 L 460.19
    Sofern die Kapazität nicht für die Aufnahme aller Interessenten ausreicht, besteht ein Anspruch darauf, dass über die Aufnahme, nach den Maßgaben gemäß den Organisationsrichtlinien entsprechend der abgestuften Rangfolge des § 55a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 SchulG , in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermessensfehlerfrei entschieden wird (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 25. Juni 2019 - VG 9 L 173.19 -, juris Rn. 6 f.).
  • VG Berlin, 06.06.2018 - 3 K 717.17

    Rückverlegung einer Grundschule an den alten Standort nach einem Brand; Anspruch

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2019 - 3 L 460.19
    Verallgemeinerungsfähige Aussagen zur höchstzulässigen Länge eines Schulweges sind dieser Bestimmung nicht zu entnehmen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 6. Juni 2018 - VG 3 K 717.17 -, juris Rn. 23).
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